Das Gesetz und Datenschutzrichtlinien der EU

Beim Datenschutz stehen anders als der Begriff zunächst vermuten lässt, nicht die Daten im Vordergrund, sondern die Personen, über die Informationen (Daten) verarbeitet werden. Die Grundidee ist, dass der Einzelne die Möglichkeit haben soll, selbst zu bestimmen, wer bei welcher Gelegenheit welche Informationen über ihn erhält.

 

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Das Gesetz

Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in IT -Systemen oder manuell verarbeitet werden. Zweck des Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

Daten sind personenbezogen, wenn sie persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person beschreiben (z.B. Name, Telefonnummer, Adresse, IP-Adresse beim Surfen, Personalnummer).

Das BDSG gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Zur Datenverarbeitung gehören: das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen der Daten.


Datenschutzrichtlinien der EU

Die Mitgliedstaaten gewährleisten nach den Bestimmungen dieser Richtlinie den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere den Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Unter personenbezogenen Daten versteht die EU-Richtlinie dasselbe, wie im BDSG beschrieben. Unter Verarbeitung dieser Daten schließt die Richtlinie folgende Vorgänge ein: Erheben, Speichern, Organisation der Daten, Aufbewahrung, Anpassung oder Veränderung, Auslesen, Abfragen, Benutzung, Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, Kombination oder Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten. Bei all diesen Tätigkeiten müssen die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen gewahrt bleiben, sonst macht man sich strafbar:

„Bei Nichteinhalten der Richtlinien zum Datenschutz muss mit empfindlichen Geldstrafen gerechnet werden.“

 

 

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